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Samuraischwerter - Katana - Messer - Kampfkunst
Sind Katanas in Deutschland erlaubt?

Sind Katanas in Deutschland erlaubt? – Ein Überblick über die Rechtslage

Das Katana, das legendäre Schwert der Samurai, fasziniert Menschen weltweit – auch in Deutschland. Doch wer sich ein solches Schwert zulegen möchte, stellt sich oft die Frage: Sind Katanas in Deutschland überhaupt erlaubt? Die Antwort darauf ist nicht ganz einfach, denn es gibt klare gesetzliche Regelungen, die den Erwerb, Besitz und Transport von Schwertern betreffen.

Grundsätzlich sind Katanas in Deutschland erlaubt. Sie fallen unter die Kategorie der Hieb- und Stichwaffen und unterliegen dem Waffengesetz (WaffG). Das bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren ein Katana legal erwerben und besitzen dürfen. Ein Waffenschein ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings gibt es Einschränkungen, insbesondere wenn es um das Führen in der Öffentlichkeit geht. Das Führen von Hieb- und Stichwaffen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor – etwa für den Transport zu einer Kampfkunstschule oder einer Ausstellung. In solchen Fällen muss das Katana sicher verpackt und nicht zugriffsbereit transportiert werden.

Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Beschaffenheit der Klinge. Dekorative oder stumpfe Katanas, die keinen echten Schneidrand besitzen, sind in der Regel unproblematisch. Scharfe, kampftaugliche Schwerter hingegen unterliegen strengeren Vorschriften. Besonders Katanas mit einer einhändig führbaren Klinge von mehr als 85 cm können als verbotene Gegenstände eingestuft werden, wenn sie beispielsweise einen einhändigen Griff ermöglichen und somit unter das Führungsverbot fallen.

Ein weiterer Punkt betrifft sogenannte verbotene Waffen nach Anlage 2 des Waffengesetzes. Dazu gehören beispielsweise Katanas mit einhändig bedienbaren Mechanismen, wie ausklappbare oder ausziehbare Schwerter. Auch veränderte oder versteckte Klingen, etwa in Spazierstöcken, sind illegal. Wer ein solches Schwert besitzt oder verkauft, macht sich strafbar.

Sammler, Kampfkünstler oder Liebhaber japanischer Schwerter können also beruhigt sein: Ein Katana zu besitzen ist legal, solange es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wer sein Schwert jedoch mit sich führen möchte, sollte sich genau über die Vorschriften informieren und im Zweifelsfall eine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung einholen. Verstöße gegen das Waffengesetz können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Besitz eines Katanas ist in Deutschland für Erwachsene erlaubt, das Führen jedoch stark eingeschränkt. Wer sich an die Transport- und Aufbewahrungsvorschriften hält, kann sich legal an der Schönheit und Geschichte dieser besonderen Waffe erfreuen.


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